Servus Atze,
ich glaube du siehst das zu eng. Wenn auf der Bahn keine Beschränkung ist kannst du auch 500km/h fahren solange du die anderen Regeln einigermaßen einhältst. Die Enteignung wird wohl das letzte Mittel sein, wenn einer vielfacher Wiederholungstäter ist oder wie der Hamburger Kollege es maßlos übertreibt. Und wenn jemand innerhalb der Ortschaft jenseits der 100km/h unterwegs ist gehört meiner Meinung nach noch viel mehr Strafe als Enteignung verhängt. Vielleicht sehe ich als Vater das aber auch zu eng, denn jeder weiß dass Kinder und alte Leute nicht immer logisch handeln.
Was aber zumindest für die Älteren auch auf der Bahn zutrifft (Reaktionsschwächen, falsches Einschätzen von Geschwindigkeit usw). Alles was uns irgendwann auch betrifft. Deshalb halte ich im Extremfall eine Enteignung (wie gesagt Extremfall) gerechtfertigt.